Bildnutzungsrechte
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Fotografen und juristischen Personen oder natürlichen Personen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Fotograf diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Mit Auftragserteilung oder Annahme einer Offerte gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand
Der Fotograf erbringt fotografische Dienstleistungen gemäss Offerte oder individueller schriftlicher Vereinbarung.
Art, Umfang, Nutzungszweck sowie Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.
3. Künstlerische Freiheit
Die fotografische Gestaltung, Bildsprache, Perspektive sowie die Auswahl der auszuliefernden Werke liegen im alleinigen Ermessen des Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, sämtliche entstandenen Aufnahmen herauszugeben. Rohdaten (RAW-Dateien) sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss des Auftrags. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR geschuldet. Der Fotograf ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. Fahrzeiten innerhalb der gebuchten Einsatzdauer gelten als Arbeitszeit.
5. Urheberrecht
Der Fotograf bleibt ausschliesslicher Urheber sämtlicher erstellter Werke im Sinne des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG).
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
6. Nutzungsrechte (Lizenz)
6.1 Einräumung
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist das Nutzungsrecht:
nicht exklusiv
nicht übertragbar
räumlich auf die Schweiz beschränkt
zeitlich auf 1 Jahr ab Lieferung beschränkt
ausschliesslich für eigene Unternehmenszwecke bestimmt
6.2 Unterlizenzierung und Weitergabe
Jegliche Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für:
Lieferanten
Partnerunternehmen
verbundene Gesellschaften
Agenturen
Subunternehmer
Dritte haben bei gewünschter Nutzung eine separate Lizenz direkt beim Fotografen zu erwerben.
7. Überschreitung des Nutzungsrechts
Jede Nutzung ausserhalb des vereinbarten Umfangs gilt als Urheberrechtsverletzung.
In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt:
eine nachträgliche Lizenzgebühr gemäss marktüblicher Tarife (Lizenzanalogie) zu verlangen,
einen angemessenen Zuschlag wegen unberechtigter Nutzung zu erheben,
Schadenersatz geltend zu machen,
Unterlassung zu verlangen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Bildveränderungen
Die Werke dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht verändert, bearbeitet oder verfremdet werden.
Insbesondere unzulässig sind:
Farb- oder Filterveränderungen
Retuschen
Beschnitt
Entfernen von Metadaten
Integration in KI-Trainingssysteme
9. Namensnennung
Der Fotograf ist bei jeder Veröffentlichung in branchenüblicher Form als Urheber zu nennen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Eine unterlassene Namensnennung stellt eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte dar.
10. Eigenwerbung
Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Werke zeitlich und räumlich unbeschränkt für Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
11. Haftung
Der Fotograf haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
12. Archivierung
Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten wird nicht geschuldet. Der Kunde ist nach Lieferung für die Datensicherung verantwortlich.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.